Vor- und Nachteile des Immobilienmaklers mit Beispielen
In vielen Bereichen des Finanzwesens fragen sich
die Kunden sicherlich oftmals, ob die Leistung, für die man häufig
viel Geld bezahlt, in dieser Form überhaupt benötigt wird. Das
trifft zum Beispiel auf jene Kunden zu, die ein Vermögensmanagement
mit der Verwaltung ihrer Kapitaleinlagen beauftragen. Generell
taucht die Frage nach der Notwendigkeit eines Dienstes eigentlich
immer dann auf, wenn zwischen den beiden Parteien (zumeist Käufer
und Verkäufer) ein Vermittler geschaltet wird. Diese Situation
findet man auch im Bereich des Immobilienmarktes vor. Heute wird
kaum noch eine Immobilie verkauft, ohne das sich nicht ein
Immobilienmakler der Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer
angenommen hat. Viele Kunden sind inzwischen sogar regelrecht
erbost darüber, dass sie keine Chance mehr haben, auf eigene Faust
mehr eine Immobilie zu suchen, um sich die Maklergebühren sparen zu
können, da der Markt der Immobilienvermittlung regelrecht
"abgegrast" ist.
Die Dienste des Maklers für den Verkäufer kosten in der Regel nichts
Für den Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie
bietet die Beauftragung des Immobilienmaklers ausschließlich Vor-
und keine Nachteile. Für den Verkäufer kosten die Dienste des
Maklers in der Regel nichts, da es in Deutschland üblich ist, dass
die Maklerprovision vom Käufer bzw. Mieter einer Immobilien gezahlt
wird. Der Verkäufer kann also durch die Vermittlung durch einen
Immobilienmakler eine Menge Zeit und Aufwand einsparen, wenn er
sich nicht selber um die Suche nach geeigneten Interessenten
kümmern muss. Die letztendliche Entscheidung, welcher Käufer bzw.
Mieter dann den Zuschlag erhält, trifft natürlich trotz der
Vermittlung des Immobilienmaklers fast immer der Eigentümer selber.
Für ihn hat die Einschaltung eines Immobilienmaklers also keinerlei
Nachteile. Ganz anders sieht es auf der Seite der Käufer bzw.
potentiellen Mieter aus. Auch diese können durch Einschalten eines
Immobilienmaklers natürlich ebenso viel Zeit und Aufwand mit der
Suche nach einem passenden Objekt sparen. Allerdings müssen sie im
Gegensatz zum Verkäufer die Inanspruchnahme des Maklers im
Erfolgsfall bezahlen. Die so genannte Maklercourtage beträgt in der
Regel zwischen 2 und 3,48 Prozent des Kaufpreises bzw. 1-3
Kaltmieten im Rahmen einer Vermietung. Ein absoluter Negativaspekt
ist für den Suchenden in diesem Zusammenhang, dass er oftmals gar
keine Möglichkeit hat, dem Makler "zu entgehen", da 90 Prozent
aller Häuser und Wohnungen bereits über einen Makler vermittelt
werden. Der Makler ist auch immer der erste Ansprechpartner, wenn
Sie sich einen Hund
(siehe auch unsere Hund Caesar Seite) anschaffen wollen, bevor Sie
Ihr neues Domizil beziehen.
Befürworter und scharfe Gegner auf Käufer- bzw. Mieterseite
Aus den genannten Gründen gibt es im Grunde auch
nur absolute Befürworter von Immobilienmaklern oder scharfe Gegner
auf Käufer- bzw. Mieterseite. Die Befürworter nehmen die Dienste
des Maklers sehr gerne in Anspruch, da dieser ihnen eine Menge Zeit
und Arbeit erspart. Man teilt dem Immobilienmakler als
Wohnungssuchender einfach seine Wünsche und Vorstellung
hinsichtlich der gesuchten Immobilie mit, und der Makler sucht im
Folgenden die passenden Objekte heraus. Der Interessent muss sich
dann nur noch für eine Immobilie entscheiden. Die Gegner von
Immobilienvermittlungen führen natürlich in erster Linie die hohen
Maklergebühren an und das diese ausschließlich vom Käufer / Mieter
getragen werden müssen. Möchte man beispielsweise ein Reihenhaus zu
einem Kaufpreis von 140.000 Euro erwerben, so fallen hier
üblicherweise Maklergebühren von rund 4800 Euro an (3,48 Prozent).
Bei einer zu mietenden Wohnung bewegt sich die Maklercourtage in
einem ähnlichen Rahmen, da oftmals bis zu drei Kaltmieten an
Provision verlangt werden. Bei einer monatlichen Kaltmiete von 700
Euro käme man also auch hier auf einen Betrag von 2.100 Euro, der
"auf einen Schlag" gezahlt werden müsste. Aus den genannten Gründen
war es auch bereits öfter in der Diskussion, die Maklergebühr zu
splitten, sodass sowohl der Käufer bzw. Mieter als auch der
Verkäufer bzw. Vermieter die Maklercourtage je zur Hälfte
übernehmen, da natürlich auch beide Seiten etwas von der
Vermittlung haben, und nicht nur der Käufer, welcher bisher die
vollständige Maklergebühr alleine zahlen muss. Insgesamt lassen
sich also bei der Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers einige
Vorteile und Nachteile erkennen. Im Ergebnis gilt es für den
potentielle Käufer stets abzuwägen, ob ihm das Einsparen der
Maklercourtage wichtiger ist, oder die Zeit- und Aufwandsersparnis
bei Vermittlung durch einen Immobilienmakler